Arbeitsschutz

in der Zeitarbeit

Arbeitsschutz Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen wechseln in der Regel öfter ihren Einsatzbetrieb. Das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen fortlaufend mit unterschiedlichen Arbeitsanforderungen, veränderten Arbeitsabläufen, unterschiedlichen Strukturen und wechselnden Umgebungen zurechtzukommen.

Aus diesem Umstand ergeben sich spezielle Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das zeigen auch die Zahlen der meldepflichtigen Unfälle, die in der Zeitarbeit deutlich höher liegen als in vergleichbaren Unternehmen mit einem festen Mitarbeiterstamm. Die Statistik täuscht natürlich, denn die Arbeitsunfälle geschehen nicht im Zeitarbeitsunternehmen, sondern überwiegend im Betrieb des Entleihers.

Als Ursache für das hohe Unfallgeschehen wurden in den vergangenen Jahren Folgendes ausgemacht:

  • Mangelnde Integration in den Kundenbetrieb: Der Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer bleibt häufig Fremde. Die Kollegen und Vorgesetzten interessieren sich für sie weniger als für die Stammbelegschaft. Sie erhalten nur wenige Informationen und haben weniger soziale Kontakte im Unternehmen.
  • Die Unfallzahlen sind in den ersten Tagen am höchsten. Mangelnde Erfahrung und nicht wahrgenommene Gefährdungen tragen dazu bei. Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die häufig ihre Einsatzorte wechseln, sind oft „Neulinge“ am Arbeitsplatz.
  • Fehlende oder unzureichende Unterweisung und Einarbeitung im Kundenbetrieb: Während für neue fest eingestellte Mitarbeiter Einarbeitungsprogramme und Schulungsveranstaltungen stattfinden, wird dies häufig für die Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die nur einige Tage oder wenige Wochen da sind, unterlassen. Die Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sollen möglichst von der ersten Stunde an produktiv sein.

Aus diesem Grund kann ein gesunder Arbeitsschutz nur in enger Zusammenarbeit zwischen dem entleihenden Betrieb und dem Zeitarbeitsunternehmen entstehen. Diese Koproduktion ist gesetzlich vorgeschrieben. Zeitarbeitsunternehmen als auch Einsatzbetrieb haben bestimmte Pflichten. Und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gleichermaßen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten der Zeitarbeit verantwortlich. Nur gemeinsam können Ziele und Maßnahmen vereinbart werden, um den Kolleginnen und Kollegen aus der Zeitarbeit einen angemessenen und zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten zu können.

Eine erste Orientierung über die gesetzliche Verpflichtungen gibt die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“.

Wenn Sie Fragen zu unserem Arbeits- und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an: 

Karlsruhe: Herrn Eike Sagert, Geschäftsführer

 

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